ABS Betonbohren & Sägen GmbH, Rombacher Hütte 9, 44795 Bochum
Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste sowie des zugrundeliegenden Angebotes an.
Bauseits ist bis zu einer Entfernung von 50 m zur Bohr- bzw. Sägeposition je nach Art der Öffnung zu stellen:
- Strom: 230/400 V – 16 A / 400 V – 32 A / 400 V – 64 A
- Wasser: min. 1 bar Druck, max. ½ " bis ¾ ", Schraubanschluss 1 Zoll
Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Arbeitsgerüst kostenlos nach den Richtlinien der BG aufzustellen und vorzuhalten.
Wird das Gerüst durch die Firma ABS gestellt, werden Fremdkosten zuzüglich 10 % weiterbelastet. Eigener Arbeitsaufwand wird zu den Stundenlohnsätzen berechnet.
Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet.
Die Arbeitsdurchführung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Firma ABS – Einsatzleitung – unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma ABS nicht zu vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Bei der Auftragsannahme geht die Firma ABS davon aus, dass es sich um eine Rohbaustelle handelt. Die Firma ABS wird bemüht sein, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. Wird vom Auftraggeber eine besondere Reinigung verlangt, werden diese zu den oben angegebenen Stundenlohnsätzen berechnet.
Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der fehlerhaften Lage ergeben, trägt der Auftraggeber die Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.
Die Firma ABS oder von ihr bestellte Erfüllungsgehilfen haften im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Die Haftung für durch fahrlässiges Handeln verursachte Schäden ist der Höhe nach aus dem Umfang der von der Firma ABS abgeschlossenen Betriebshaftpflicht begrenzt. Die Haftung für Wasserschäden sowie für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Firma ABS hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitsstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmassnahmen berechtigen die Firma ABS zur sofortigen Einstellung der Arbeiten.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmass und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäss der gültigen Preisliste.
Die Rechnungen der Firma ABS werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, erstellt die Firma ABS Abschlagsrechnungen entsprechend dem Baufortschritt. Auch die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug, berechtigt dies die Firma ABS zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen. Die Firma ABS ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn eine dem Auftraggeber gesetzte Nachfrist von 10 Tagen fruchtlos verstreicht. Das Setzen einer Nachfrist ist entbehrlich bei Vermögensverfall des Auftraggebers. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Haftung:
Bei Zahlungsverzug ist die Firma ABS Betonbohren & Sägen GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.m. zu berechnen. Das Recht der Firma ABS, einen weiteren Schadenersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.
Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind – sinngemäss zu VOB Teil A §§ 13 und 14 – ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Bochum.
